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Mit in Kraft treten der 5. Novelle der Verpackungsverordnung zum 1.1.2009 sind wir gemäß § 6 Abs. 1 VerpackV als Vertreiber von mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen, die typischerweise an den privaten Endverbraucher abgegeben werden, verpflichtet, uns an einem dualen System zu beteiligen. Wir erfüllen diese Pflicht und haben einen entsprechenden Beteiligungsvertrag mit einem Entsorger abgeschlossen.
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